Praxis für Pathologie Vechta
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Sektionen
Die klinische Sektion (Autopsie) dient, soweit dies zu Lebzeiten des Verstorbenen nicht bekannt war, der Feststellung des Hauptleidens, von möglichen Nebenerkrankungen (die den Tod nicht verursacht haben) und der eigentlichen Todesursache. In ca. 90% der Fälle ist die Todesursachenfeststellung durch die Obduktion möglich.

Schwieriger ist die Feststellung der exakten Todesursache nach langer intensivmedizinischen Behandlung, bei der in der Regel ein protrahierter Schock das Leben des Patienten beendet.

Die gerichtliche Sektion unterscheidet sich fundamental von der klinisch-pathologischen Obduktion und wird nicht durch Pathologen sondern von Rechtsmedizinern durchgeführt.

konzept & design: karl majert
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Letzte Aktualisierung: 13.06.2006
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