Die klinische Sektion (Autopsie) dient, soweit dies zu Lebzeiten des
Verstorbenen nicht bekannt war, der Feststellung des Hauptleidens, von
möglichen Nebenerkrankungen (die den Tod nicht verursacht haben) und
der eigentlichen Todesursache. In ca. 90% der Fälle ist die
Todesursachenfeststellung durch die Obduktion möglich.
Schwieriger ist die Feststellung der exakten Todesursache nach langer
intensivmedizinischen Behandlung, bei der in der Regel ein
protrahierter Schock das Leben des Patienten beendet.
Die gerichtliche Sektion unterscheidet sich fundamental von der
klinisch-pathologischen Obduktion und wird nicht durch Pathologen
sondern von Rechtsmedizinern durchgeführt.
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