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Obduktionen |
Nach Feststellung der Indikation zu einer Obduktion ist es Aufgabe
des behandelnden Arztes, bei den Angehörigen das Einverständnis zur
Obduktion einzuholen. Hilfreich in dieser Situation ist die
Verwendung eines Informationsbogens für Angehörige, den wir Ihnen (in
Anlehnung an den Informationsbogen des Berufsverband Deutscher
Pathologen) in unserem Downloadbereich zur Verfügung stellen.
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Die Obduktionsanforderung sollte nach einem ersten telefonischen
Kontakt, bei dem das Zeitfenster der Obduktion abgesprochen wird, möglichst
schriftlich erfolgen. In der schriftlichen Autopsieanforderung sollten
folgende Daten enthalten sein:
- Personalien des verstorbenen Patienten
- Sterbedatum
- Name des Auftraggebers
- Einverständniserklärung zur Obduktion in Kopie (Original verbleibt in der Krankenakte)
- Angaben zum Umfang der Obduktion (z.B. keine Gehirnsektion)
- Kurze Zusammenfassung von Anamnese und Verlauf
- Wichtige Laborbefunde und Daten bildgebender Verfahren
- Angaben der klinischen Diagnose und Verdachtsdiagnose
- Hinweise auf besondere oder unklare Befunde
- Spezielle Fragen an den Pathologen
- Angaben/Fragen zu einer möglichen Berufserkrankung
- Notwendigkeit der Asservierung von Gewebe für Spezialuntersuchungen
- Angaben zu bekannten meldepflichtigen Infektionserkrankungen
- Angaben ob eine klinisch-pathologisch-anatomische Demonstration gewünscht ist oder nicht
Im Downloadbereich steht Ihnen ein Obduktionsanforderungsschein
zur Verfügung. Sie können aber auch die Obduktion online hier auf
unserer Webseite anfordern.
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