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Wann und wie erhalten wir unsere Untersuchungsergebnisse?
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In über 90 % der Untersuchungen erhalten die einsendenden
Kollegen/Kolleginnen die histopathologischen Befunde innerhalb von 24 h
(also am Tag nach der Gewebeentnahme) elektronisch und den
schriftlichen Orginalbefund durch den Hol- und Bringeservice der Praxis
bzw. durch die Post. Bei einem Teil der Untersuchungspräparate ist eine
aufwändigere Aufarbeitung (z.B. längere Fixierung, Entkalkung,
immunhistochemische Untersuchungen) notwendig oder es können
diagnostische Problemfälle vorliegen, die eine Zweitbegutachtung
notwendig machen. In diesen Fällen kann sich die Diagnose zeitlich
verzögern. |
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Wozu dient eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
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Sie dient dem Operateur als Entscheidungshilfe/-wegweiser für die
weitere Operationsvorgehensweise:
– ist der bösartige Tumor
komplett entfernt und sind die Sicherheitsabstände zum Abtragungsrand
eingehalten: die Operation kann beendet werden;
– reicht der bösartige
Tumor bis an die Resektionsränder: der Operateur muss nachresezieren;
– ist der Sentinel-Lymphknoten (Wächter-Lymphknoten) tumorfrei: der
Operateur kann auf die Entfernung weiterer Lymphknoten im Abflussbereich des
bösartigen Tumors verzichten. |
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Wann ist eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung sinnvoll?
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Eine Schnellschnitt-Untersuchung sollte nur dann eingesetzt werden wenn
von dem Untersuchungergebniss das unmittelbare weitere operative
Vorgehen abhängt.
Aufgrund der eingeschränkten Qualität der histologischen
Schnellschnittpräparate ist nicht jeder Tumor sicher in der
intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung zu diagnostizieren (bitte
kontaktieren Sie uns bei entsprechenden Fragestellungen).
Eine Schnellschnittdiagnostik an den Gewebszylindern, die durch die
interventionelle Diagnostik gewonnen werden, ist nicht empfehlenswert. |
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Wann melde ich eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung am besten an?
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Bei Operationen, bei denen eine intraoperative
Schnellschnitt-Untersuchung zur Operationsplanung gehört, sollte
möglichst mit Erstellung des OP-Plans eine schriftliche Anmeldung
erfolgen.
Warum? – weil für die Bearbeitung einer Schnellschnitt-Untersuchung
zahlreiche Mitarbeiter (z.B. Fahrer, die die Proben aus den
unterschiedlichen Krankenhäusern abholen) vorgehalten werden müssen. |
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Wie lange dauert eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
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Die Dauer einer intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung hängt
überwiegend vom Umfang der notwendigen Präparation, der Zahl der zu
untersuchenden Schnellschnitte und einer eventuellen zusätzlichen
Präparateradiographie (z.B. bei Brustdrüsengewebe) der
Operationspräparates ab; die Zeitspanne kann im schnellsten Fall 7
Minuten und bei entsprechend zeitaufwendigerem Vorgehen bis zu 25
Minuten dauern. |
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Was muss ich bei einer Obduktionsanforderung beachten?
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Nach Feststellung der Indikation zu einer Obduktion ist es Aufgabe
des behandelnden Arztes, bei den Angehörigen das Einverständnis zur
Obduktion einzuholen. Hilfreich in dieser Situation ist die Verwendung
eines Informationsbogens für Angehörige, den wir Ihnen (in Anlehnung an den Informationsbogen des Berufsverband Deutscher Pathologen) in unserem Downloadbereich zur Verfügung stellen.
Die Obduktionsanforderung sollte nach einem ersten telefonischen
Kontakt, bei dem das Zeitfenster der Obduktion abgesprochen wird, möglichst
schriftlich erfolgen – in dringenden Fällen auch online hier auf der Website. In der schriftlichen Autopsieanforderung sollten
folgende Daten enthalten sein:
- Personalien des verstorbenen Patienten
- Sterbedatum
- Name des Auftraggebers
- Einverständniserklärung zur Obduktion in Kopie (Original verbleibt in der Krankenakte)
- Angaben zum Umfang der Obduktion (z.B. keine Gehirnsektion)
- Kurze Zusammenfassung von Anamnese und Verlauf
- Wichtige Laborbefunde und Daten bildgebender Verfahren
- Angaben der klinischen Diagnose und Verdachtsdiagnose
- Hinweise auf besondere oder unklare Befunde
- Spezielle Fragen an den Pathologen
- Angaben/Fragen zu einer möglichen Berufserkrankung
- Notwendigkeit der Asservierung von Gewebe für Spezialuntersuchungen
- Angaben zu bekannten meldepflichtigen Infektionserkrankungen
- Angaben ob eine klinisch-pathologisch-anatomische Demonstration gewünscht ist oder nicht
Obduktionsanforderung als PDF-Datei zum Download oder zur Online-Anforderung. |
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