Praxis für Pathologie Vechta
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Häufig gestellte Fragen
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Fragen
Spacer Wie gelangen unsere Proben zur Praxis für Pathologie?
Spacer Wann und wie erhalten wir unsere Untersuchungsergebnisse?
Spacer Wozu dient eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Wann ist eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung sinnvoll?
Spacer Was muss ich als OP-Schwester/Pfleger bei der intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung beachten?
Spacer Zu welchen Tageszeiten werden Schnellschnitt-Untersuchungen durchgeführt?
Spacer Wie melde ich eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung an?
Spacer Wann melde ich eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung am besten an?
Spacer Wie lange dauert eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Wie erhalte ich das Ergebnis der intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Was muss ich bei einer Obduktionsanforderung beachten?

Antworten
Spacer Wie gelangen unsere Proben zur Praxis für Pathologie?
Spacer Das medizinische Untersuchungsmaterial kann per Post oder durch den praxiseigenen Hol- und Bringeservice abgeholt werden. Neue Einsender erhalten unter der Telefonnummer 0 44 41 | 99 28 71 hierzu weitere spezifische Informationen.
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Spacer Wann und wie erhalten wir unsere Untersuchungsergebnisse?
Spacer In über 90 % der Untersuchungen erhalten die einsendenden Kollegen/Kolleginnen die histopathologischen Befunde innerhalb von 24 h (also am Tag nach der Gewebeentnahme) elektronisch und den schriftlichen Orginalbefund durch den Hol- und Bringeservice der Praxis bzw. durch die Post. Bei einem Teil der Untersuchungspräparate ist eine aufwändigere Aufarbeitung (z.B. längere Fixierung, Entkalkung, immunhistochemische Untersuchungen) notwendig oder es können diagnostische Problemfälle vorliegen, die eine Zweitbegutachtung notwendig machen. In diesen Fällen kann sich die Diagnose zeitlich verzögern.
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Spacer Wozu dient eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Sie dient dem Operateur als Entscheidungshilfe/-wegweiser für die weitere Operationsvorgehensweise:
– ist der bösartige Tumor komplett entfernt und sind die Sicherheitsabstände zum Abtragungsrand eingehalten: die Operation kann beendet werden;
– reicht der bösartige Tumor bis an die Resektionsränder: der Operateur muss nachresezieren;
– ist der Sentinel-Lymphknoten (Wächter-Lymphknoten) tumorfrei: der Operateur kann auf die Entfernung weiterer Lymphknoten im Abflussbereich des bösartigen Tumors verzichten.
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Spacer Wann ist eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung sinnvoll?
Spacer Eine Schnellschnitt-Untersuchung sollte nur dann eingesetzt werden wenn von dem Untersuchungergebniss das unmittelbare weitere operative Vorgehen abhängt.
Aufgrund der eingeschränkten Qualität der histologischen Schnellschnittpräparate ist nicht jeder Tumor sicher in der intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung zu diagnostizieren (bitte kontaktieren Sie uns bei entsprechenden Fragestellungen).
Eine Schnellschnittdiagnostik an den Gewebszylindern, die durch die interventionelle Diagnostik gewonnen werden, ist nicht empfehlenswert.
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Spacer Was muss ich als OP-Schwester/Pfleger bei der intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung beachten?
Spacer Das Anforderungsformular zur Schnellschnittuntersuchung (PDF) sollte komplett ausgefüllt sein (bitte die Telefonnummer unter der das Untersuchungsergebnis durchgegeben werden soll,  angeben).
Das zu untersuchende Operationspräparat unbedingt unfixiert verpacken.
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Spacer Zu welchen Tageszeiten werden Schnellschnitt-Untersuchungen durchgeführt?
Spacer Eine Schnellschnittuntersuchung ist grundsätzlich, uneingeschränkt in den Kernzeiten des Praxisbetriebes möglich (8°° - 16°°).
Nach Voranmeldung werden Schnellschnitt-Untersuchungen auch nach 16°° durchgeführt.
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Spacer Wie melde ich eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung an?
Spacer Die schriftliche Schnellschnitt-Untersuchungs-Anforderung ist die Zuverlässigste
und sollte verwandt werden (siehe hierzu das herunterladbare Schnellschnitt-Anforderungsformular und die Online Schnellschnittanforderung.
Die telefonische Anmeldung sollte nur in Ausnahmefällen bei neu aufgetretenen, nicht vorhersehbaren, intraoperativen Fragestellungen genutzt werden.
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Spacer Wann melde ich eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung am besten an?
Spacer Bei Operationen, bei denen eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung zur Operationsplanung gehört, sollte möglichst mit Erstellung des OP-Plans eine schriftliche Anmeldung erfolgen.
Warum? – weil für die Bearbeitung einer Schnellschnitt-Untersuchung zahlreiche Mitarbeiter (z.B. Fahrer, die die Proben aus den unterschiedlichen Krankenhäusern abholen) vorgehalten werden müssen.
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Spacer Wie lange dauert eine intraoperative Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Die Dauer einer intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung hängt überwiegend vom Umfang der notwendigen Präparation, der Zahl der zu untersuchenden Schnellschnitte und einer eventuellen zusätzlichen Präparateradiographie (z.B. bei Brustdrüsengewebe) der Operationspräparates ab; die Zeitspanne kann im schnellsten Fall 7 Minuten und bei entsprechend zeitaufwendigerem Vorgehen bis zu 25 Minuten dauern.
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Spacer Wie erhalte ich das Ergebnis der intraoperativen Schnellschnitt-Untersuchung?
Spacer Der Befund wird unmittelbar an den Operateur telefonisch übermittelt; gleichzeitig  wird das handschriftlich dokumentierte Untersuchungsergebnis auf einem Formblatt der Operationsabteilung zugefaxt.
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Spacer Was muss ich bei einer Obduktionsanforderung beachten?
Spacer Nach Feststellung der Indikation zu einer Obduktion ist es Aufgabe des behandelnden Arztes, bei den Angehörigen das Einverständnis zur Obduktion einzuholen. Hilfreich in dieser Situation ist die Verwendung eines Informationsbogens für Angehörige, den wir Ihnen (in Anlehnung an den Informationsbogen des Berufsverband Deutscher Pathologen) in unserem Downloadbereich zur Verfügung stellen.  

Die Obduktionsanforderung sollte nach einem ersten telefonischen Kontakt, bei dem das Zeitfenster der Obduktion abgesprochen wird, möglichst schriftlich erfolgen – in dringenden Fällen auch online hier auf der Website. In der schriftlichen Autopsieanforderung sollten folgende Daten enthalten sein:
  • Personalien des verstorbenen Patienten
  • Sterbedatum
  • Name des Auftraggebers
  • Einverständniserklärung zur Obduktion in Kopie (Original verbleibt in der Krankenakte)
  • Angaben zum Umfang der Obduktion (z.B. keine Gehirnsektion)
  • Kurze Zusammenfassung von Anamnese und Verlauf
  • Wichtige Laborbefunde und Daten bildgebender Verfahren
  • Angaben der klinischen Diagnose und Verdachtsdiagnose
  • Hinweise auf besondere oder unklare Befunde
  • Spezielle Fragen an den Pathologen 
  • Angaben/Fragen zu einer möglichen Berufserkrankung
  • Notwendigkeit der Asservierung von Gewebe für Spezialuntersuchungen
  • Angaben zu bekannten meldepflichtigen Infektionserkrankungen
  • Angaben ob eine klinisch-pathologisch-anatomische Demonstration gewünscht ist oder nicht
Obduktionsanforderung als PDF-Datei zum Download oder zur Online-Anforderung.
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konzept & design: karl majert
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Letzte Aktualisierung: 27.04.2007
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