Praxis für Pathologie Vechta
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Befund- oder Präparatanforderung
Bei der Anforderung von Befundberichten oder von histologischen Schnittpräparaten und Paraffin-Gewebeblöckchen sind folgende Punkte zu beachten:
– Die Anforderung von histopathologische Befundberichten, histologischen Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen muss schriftlich erfolgen.
– Histopathologische Befundberichte, histologische Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen können nur von ärztlichen Kollegen oder Versicherungsträgern angefordert werden, die hierfür das Einverständnis der Patienten/-innen haben.
– Angeforderte histopathologische Befunde sowie histologische Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen werden nach Eingang der Einverständniserklärung des/der Patienten/-tin und des kassenärztlichen Überweisungscheins per Post versandt.
– Histopathologische Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen werden nur an Pathologen oder histomorphologisch arbeitende Dermatologen versandt.
– Die Kostenübernahme für das Versenden von Befundberichten etc. muss durch den anfordernden Arzt, die anfordernde Institution (z. B. Krankenhaus) oder die Krankenkasse gewährleistet sein.
– Anforderungen können auch hier auf unserer Website online erfolgen:

zur Befundberichtanforderung

zur Schnittpräparate- und Paraffin-Gewebeblockanforderung

konzept & design: karl majert
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Letzte Aktualisierung: 23.10.2007
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