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Bei der Anforderung von Befundberichten oder von histologischen
Schnittpräparaten und Paraffin-Gewebeblöckchen sind folgende Punkte zu
beachten:
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– Die Anforderung von histopathologische Befundberichten,
histologischen Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen muss
schriftlich erfolgen.
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– Histopathologische Befundberichte, histologische Schnittpräparate und
Paraffin-Gewebeblöckchen können nur von ärztlichen Kollegen oder
Versicherungsträgern angefordert werden, die hierfür das Einverständnis
der Patienten/-innen haben.
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– Angeforderte histopathologische Befunde sowie histologische
Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen werden nach Eingang der
Einverständniserklärung des/der Patienten/-tin und des kassenärztlichen
Überweisungscheins per Post versandt.
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– Histopathologische Schnittpräparate und Paraffin-Gewebeblöckchen
werden nur an Pathologen oder histomorphologisch arbeitende
Dermatologen versandt.
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– Die Kostenübernahme für das Versenden von Befundberichten etc. muss
durch den anfordernden Arzt, die anfordernde Institution (z. B.
Krankenhaus) oder die Krankenkasse gewährleistet sein.
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